Luftgewehre sind Gewehre, die ein Geschoss durch die Ausdehnung von komprimiertem Gas antreiben.
Im Unterschied zu Feuerwaffen wird das unter Druck stehende Gas nicht durch Verbrennen einer Treibladung
erzeugt, sondern inner- oder außerhalb der Waffe mechanisch verdichtet. Auch Waffen, bei denen das Geschoss
mit einem anderen Gas als Luft angetrieben wird, werden zu den Druckluftwaffen gezählt. Zur Bereitstellung
des komprimierten Gases werden verschiedene Verfahren genutzt.
Eine starke Feder wird vor dem Schuss gespannt und drückt beim Auslösen des Schusses einen
Kolben nach vorn (vergleichbar mit einer Luftpumpe). Die vom Kolben auf bis zu 150 bar
komprimierte Luft treibt das Geschossan. Dieses Prinzip ist bei Freizeitwaffen weit verbreitet,
weil die Konstruktion einfach und robust ist und außer fürdie Geschosse kaum Kosten anfallen.
Bei vielen Freizeitwaffen fungiert der Lauf als Spannhebel für die Feder (Kipp- oder
Knicklaufsysteme), bei einigen Modellen sitzt der Spannhebel parallel unterhalb des Laufes.
Andere Modelle haben einen Spannhebel seitlich am Waffengehäuse (Seitenspanner).
Systeme mit Gasdruckspeicher
Bei diesen Systemen wird das komprimierte Gas durch einen an der Waffe befestigten
Druckgasbehälter bereitgestellt. Das Gas wird entweder vor dem Schuss mittels einer
eingebauten Pumpe verdichtet oder aus einem externen Behälter in den Druckspeicher
der Waffe geleitet. Bei CO2-Systemen wird eine Patrone oder Kartusche mit druckverflüssigtem
Kohlenstoffdioxid an der Waffe angebracht, welche das Druckgas bereitstellt.
Bei allen Systemen mit Druckgasspeicher wird beim Schuss von einem Schlagstück
ein Ventil kurz geöffnet, wodurch unter Druck stehendes Gas auf das Geschoss wirkt
und es aus dem Lauf treibt. Durch das geringe Gewicht des Schlagstücks entstehen
dabei kaum Erschütterungen, und durch das komprimiert bereitstehende Gas wird eine
schnellere Schussentwicklung erreicht als bei Federspeichersystemen.
Diese Gewehre werden bei uns im Verein sowohl für das Training wie auch für Wettkämpfe eingesetzt.
Waffengesetzgebung
In Deutschland sind Druckluftwaffen bis zu einer Mündungsenergie von 7,5 Joule an Personen ab 18 Jahren frei
verkäuflich (Erwerb), sofern sie den „F-im-Fünfeck“-Stempel tragen. Für das Führen von Druckluftwaffen in der
Öffentlichkeit ist ein Waffenschein Voraussetzung. Der Transport einer nicht schussbereiten und nicht zugriffs-
bereiten (verpackten) Waffe, z. B. zu einem Schützenhaus oder anderen Schießsportstätten, ist eine erlaubnisfreie
Sonderform des Führens, ebenso ist das Schießen auf privaten Grundstücken erlaubnisfrei, sofern die Geschosse
einen befriedeten Bereich, in der Regel das Grundstück, nicht verlassen können. Dies gilt nur für „freie“ Luftdruckwaffen.
Das Mindestalter für das Schießen mit Druckluftwaffen im Schießsport beträgt in Deutschland 12 Jahre, mit
Ausnahmegenehmigungen auch 10 Jahre.