Kleinkaliberwaffen werden im Schießsport als „Feuerwaffen“ bezeichnet (im Gegensatz zu den Luftdruck-, bzw. Druckluftwaffen).
Eine Feuerwaffe ist eine Schusswaffe, bei der ein Projektil mittels sich schnell ausdehnender heißer Gase, erzeugt durch die
Verbrennung eines entsprechenden Treibmittels (Schwarzpulver, Schießpulver, Sprengstoff etc.), aus einem Rohr oder Lauf
getrieben wird.
In Deutschland dürfen in Schießsportvereinen Kleinkaliberwaffen ab dem 14. und unter dem 18. Lebensjahr erst geschossen werden,
wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten beim Schießen im Original vorliegt oder ein Sorgeberechtigter
beim Schießen anwesend ist- Beim Schießen muss eine qualifizierte Schießaufsicht anwesend sein (und darf dabei nicht mitschießen).
Wenn man ein Kleinkalibergewehr erwerben will, benötigt man eine Waffenbesitzkarte (WBK). Diese muss man bei der zuständigen
Waffenbehörde (Kreisamt o.a.) beantragen. Voraussetzung dafür ist die Volljährigkeit und ein Bedürfnisnachweis von einem anerkannten
Schießsportverband. Ein Bedürfnis besteht erst, wenn man nachweislich entweder einmal pro Monat oder 18-mal im Jahr mit einer
erlaubnispflichtigen Waffe in einem Verein regelmäßig trainiert hat. Außerdem muss man zum Erwerb einer WBK zuverlässig und
unbescholten sein, das heißt man darf wegen keiner Straftat verurteilt worden sein oder einer rechtsstaatlich zweifelhaften Organisation
angehören. Letztlich muss man auch noch eine bestandene Waffensachkundeprüfung nachweisen können.
Das Kleinkaliberschießen (KK) ist eine olympische Wettkampfdisziplin und unterscheidet sich nicht stark vom Luftgewehrschießen.
Während beim Luftgewehrschiessen die Zielscheiben in 10 m Entfernung angebracht sind, wird beim Kleinkaliberschiessen auf 25 m,
50 m oder 100 m entfernte Zielscheiben geschossen. Auf unserem Stand schiessen wir auf 50 m Entfernung!
Es gibt verschiedene Anschlagsarten:
- 1. Knieend-Anschlag
Das rechte Knie wird auf den Boden gesetzt, unter dem Rist des rechten Fußes wird durch eine „Knieendrolle“ der Fuß angehoben,
sodass die abgeflachte Schuhspitze plan auf dem Boden aufliegen kann. Auf dem angewinkelten linken Fuß wird auf dem Knie der
linke Ellenbogen aufgesetzt. Hier wird ein Schießriemen benutzt.
- 2. Liegend-Anschlag
Das Gewehr wird durch einen am linken Arm befestigten „Schießriemen“ gehalten. Der Schütze liegt leicht schräg zum Ziel auf einer
Unterlage (wie beim Biathlon). In diesem Anschlag werden die besten Ergebnisse erzielt (200 von 200 Ringen wurden bereits erreicht).
- 3. Stehend-Anschlag
Hierbei steht man frei und stützt das Gewehr auf die Hand und den Ellbogen in die Hüfte.
4. Stehend-Auflage
Ab dem vollendeten 45. Lebensjahr wird sowohl beim Kleinkaliber- wie auch beim Luftgewehr/Luftpistole-Schiessen stehend Auflage
geschossen. Hierbei wird das Gewehr auf einem Ständer aufgelegt, der Schütze steht hinter dem Ständer und darf die Auflage nicht
mit der Hand berühren!
Kleinkalibergewehre werden z.B. beim Biathlon eingesetzt!
Genau wie bei dem Luftgewehr wird bei der Luftpistole ein Geschoss mit komprimierter Luft oder einem anderen Gas
aus dem Lauf getrieben. Da sich das Luftgewehr und die Luftpistole seit jeher sehr ähneln, ist auch die Entwicklung
beider Waffen parallel zueinander verlaufen!
So wurden in den 70´er Jahren des letzten Jahrhunderts Luftpistolen
mit Knicklauf eingesetzt. Beim Öffnen des Knicklaufes wurde über
eine Feder Luft in einem Kolben komprimiert. Beim Betätigen des
Abzuges wurde diese Luft freigesetzt und das Geschoss aus dem
Lauf getrieben.
Der nächste Entwicklungsschritt waren genau wie den Luftgewehren
Pistolen mit Seitenspanner. Auch bei diesen Luftpistolen wurde die
Luft über eine Feder komprimiert, aber der Lauf der Pistolen war hier
starr und die Feder wurde über den Seitenspanner betätigt.
Danach folgten die Luftpistolen mit externem Speicher. Bei diesen wird die Luft oder auch ein anderes Gas (CO2)
in einer Kartusche, die unterhalb des Laufes angebracht ist, verdichtet und beim Betätigen des Abzuges freigegeben!
Diese Luftpistolen mit externer Kartusche sind die derzeit verbreiteste Art und werden bei uns im Verein eingesetzt!
Luftgewehre sind Gewehre, die ein Geschoss durch die Ausdehnung von komprimiertem Gas antreiben.
Im Unterschied zu Feuerwaffen wird das unter Druck stehende Gas nicht durch Verbrennen einer Treibladung
erzeugt, sondern inner- oder außerhalb der Waffe mechanisch verdichtet. Auch Waffen, bei denen das Geschoss
mit einem anderen Gas als Luft angetrieben wird, werden zu den Druckluftwaffen gezählt. Zur Bereitstellung
des komprimierten Gases werden verschiedene Verfahren genutzt.
Eine starke Feder wird vor dem Schuss gespannt und drückt beim Auslösen des Schusses einen
Kolben nach vorn (vergleichbar mit einer Luftpumpe). Die vom Kolben auf bis zu 150 bar
komprimierte Luft treibt das Geschossan. Dieses Prinzip ist bei Freizeitwaffen weit verbreitet,
weil die Konstruktion einfach und robust ist und außer fürdie Geschosse kaum Kosten anfallen.
Bei vielen Freizeitwaffen fungiert der Lauf als Spannhebel für die Feder (Kipp- oder
Knicklaufsysteme), bei einigen Modellen sitzt der Spannhebel parallel unterhalb des Laufes.
Andere Modelle haben einen Spannhebel seitlich am Waffengehäuse (Seitenspanner).
Systeme mit Gasdruckspeicher
Bei diesen Systemen wird das komprimierte Gas durch einen an der Waffe befestigten
Druckgasbehälter bereitgestellt. Das Gas wird entweder vor dem Schuss mittels einer
eingebauten Pumpe verdichtet oder aus einem externen Behälter in den Druckspeicher
der Waffe geleitet. Bei CO2-Systemen wird eine Patrone oder Kartusche mit druckverflüssigtem
Kohlenstoffdioxid an der Waffe angebracht, welche das Druckgas bereitstellt.
Bei allen Systemen mit Druckgasspeicher wird beim Schuss von einem Schlagstück
ein Ventil kurz geöffnet, wodurch unter Druck stehendes Gas auf das Geschoss wirkt
und es aus dem Lauf treibt. Durch das geringe Gewicht des Schlagstücks entstehen
dabei kaum Erschütterungen, und durch das komprimiert bereitstehende Gas wird eine
schnellere Schussentwicklung erreicht als bei Federspeichersystemen.
Diese Gewehre werden bei uns im Verein sowohl für das Training wie auch für Wettkämpfe eingesetzt.
Waffengesetzgebung
In Deutschland sind Druckluftwaffen bis zu einer Mündungsenergie von 7,5 Joule an Personen ab 18 Jahren frei
verkäuflich (Erwerb), sofern sie den „F-im-Fünfeck“-Stempel tragen. Für das Führen von Druckluftwaffen in der
Öffentlichkeit ist ein Waffenschein Voraussetzung. Der Transport einer nicht schussbereiten und nicht zugriffs-
bereiten (verpackten) Waffe, z. B. zu einem Schützenhaus oder anderen Schießsportstätten, ist eine erlaubnisfreie
Sonderform des Führens, ebenso ist das Schießen auf privaten Grundstücken erlaubnisfrei, sofern die Geschosse
einen befriedeten Bereich, in der Regel das Grundstück, nicht verlassen können. Dies gilt nur für „freie“ Luftdruckwaffen.
Das Mindestalter für das Schießen mit Druckluftwaffen im Schießsport beträgt in Deutschland 12 Jahre, mit
Ausnahmegenehmigungen auch 10 Jahre.
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Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke